Hartz
4 Umzug Wir
hatten das Thema Hartz Umzug schon anderer Stelle angerissen und möchten es auf
diesen Seiten noch etwas vertiefen.Ist es doch
leider für alle Bezieher des Arbeitslosengeldes II traurige Realität, dass ein
Wohnungswechsel beziehungsweise ein Ortswechsel nicht mehr so einfach zu
vollziehen ist, wie das vor dem Bezug von Hartz IV der Fall war. Schon
wenn man sich mit dem Gedanken eines Wohnungswechsels befasst, stellen sich
einem die unterschiedlichsten Fragen. Muss man sich die Zustimmung der Arge
(Städte/Gemeinde) einholen, vollziehe ich meinen Umzug ohne Zusicherung (was
dann?), Wie verhält es sich mit der Übernahme der Wohnungsbeschaffungskosten?
Gleiches gilt für den Träger der Umzugskosten. Gibt
es Ausnahmeregelungen für jüngere Hilfesuchende die umziehen wollen oder
müssen? Gibt es eine Zustimmungsverpflichtung von Behörden? Weitere Frage und
Streitpunkte könnten auch außerordentliche Kosten wie zum Beispiel
Maklergebühren oder Mietkautionen darstellen. Man
kann sehr schnell erkennen was für Fragen sich allein in diesem Sektor auftun.
Und wieder gilt die alte Binsenweisheit sich von vornherein mit dem Wissen rund
um den Hartz Umzug vertraut zu machen. Schlagen Sie dabei einen weniger
steinigen und komplizierten Weg ein und holen Sie sich die benötigten
Informationen einfach und bequem von uns. Das kann Ihnen viel Zeit, Kosten und
nicht zuletzt Nerven ersparen. Nehmen Sie uns beim
Wort, wir stehen ihm gerne mit Rat und Tat zur Seite....
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