Hartz Anspruch

  

Hartz 4 Anspruch

Hartz 4 AnspruchVom Grundsatz her steht jedem der Hartz 4 Anspruch auf das Arbeitslosengeld II zu, solange er zwischen 15 und 65 Jahren alt ist und bestimmte Bedingungen, die mit dem Hartz 4 Anspruch fest verknüpft sind, erfüllt.
Unter anderem muss man seinen Wohnsitz in Deutschland haben, von offizieller Stelle als hilfebedürftig eingestuft sein und natürlich einen Antrag eingereicht haben.

Für den Anspruch auf das so genannte Hartz 4 muss die vorherige Zahlung des Arbeitslosengeldes I nicht zwingend vorausgesetzt werden. So gibt es zum Beispiel Berufstätige die, bedingt durch ihr zu geringes Einkommen, durchaus die Bedingungen für einen Hartz 4 Anspruch erfüllen.

Wenn der Verdienst, nach Abzug unvermeidlicher Ausgaben (Kfz-Kosten für die Wege zur Arbeit, unterhaltspflichtige Kinder usw.) am Ende nicht die Grenze des vom Statt festgelegten Existenzminimums erreicht, ist ein solcher Fall unter anderem eingetreten. Im Volksmund bezeichnet man diese fleißigen aber bedauernswerten Menschen als so genannte Aufstocker. Das soll jedoch keineswegs negativ gemeint sein, denn wir sind der Meinung: "Wer Vollzeit Arbeiten geht, muss auch genug zum Leben / Überleben verdienen"

Es gibt noch weitere Personengruppen die ohne den vorangegangenen Bezug von Arbeitslosengeld I einen Hartz 4 Anspruch haben. Dazu gehören zum Beispiel Menschen die Leistungen vom Staat erhalten (Rente etc.), welche jedoch nicht ausreichen um das festgesetzte Existenzminimum abzudecken.

Grundsätzlich bleibt festzuhalten, dass man zwischen 15 und 65 Jahren alt sein muss um das Arbeitslosengeld zwei zu bekommen. Natürlich gibt es auch bei dieser Regelung immer wieder spezielle Abweichungen. Wenn Sie in Zukunft vielleicht selbst einmal feststellen möchten, ob, wie und in welcher Form ein Hartz Anspruch bei ihnen besteht, dann sind wir davon überzeugt, dass wir die passende Antwort auf diesen Seiten für Sie parat halten.

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