 | Hartz
4 Anspruch Vom
Grundsatz her steht jedem der Hartz
4 Anspruch auf das Arbeitslosengeld II zu, solange er zwischen 15 und 65
Jahren alt ist und bestimmte Bedingungen, die mit dem Hartz 4 Anspruch fest
verknüpft sind, erfüllt. Unter anderem muss man seinen Wohnsitz in
Deutschland haben, von offizieller Stelle als hilfebedürftig eingestuft sein
und natürlich einen Antrag eingereicht haben.Für den Anspruch
auf das so genannte Hartz
4 muss die vorherige Zahlung des Arbeitslosengeldes I nicht zwingend
vorausgesetzt werden. So gibt es zum Beispiel Berufstätige die, bedingt durch
ihr zu geringes Einkommen, durchaus die Bedingungen für einen Hartz 4 Anspruch
erfüllen. Wenn der Verdienst, nach Abzug
unvermeidlicher Ausgaben (Kfz-Kosten für die Wege zur Arbeit,
unterhaltspflichtige Kinder usw.) am Ende nicht die Grenze des vom Statt
festgelegten Existenzminimums erreicht, ist ein solcher Fall unter anderem
eingetreten. Im Volksmund bezeichnet man diese fleißigen aber bedauernswerten
Menschen als so genannte Aufstocker. Das soll jedoch keineswegs negativ gemeint
sein, denn wir sind der Meinung: "Wer Vollzeit Arbeiten geht, muss auch
genug zum Leben / Überleben verdienen" Es gibt
noch weitere Personengruppen die ohne den vorangegangenen Bezug von
Arbeitslosengeld I einen Hartz 4 Anspruch
haben. Dazu gehören zum Beispiel Menschen die Leistungen vom Staat erhalten
(Rente etc.), welche jedoch nicht ausreichen um das festgesetzte Existenzminimum
abzudecken. Grundsätzlich bleibt festzuhalten, dass
man zwischen 15 und 65 Jahren alt sein muss um das Arbeitslosengeld zwei zu
bekommen. Natürlich gibt es auch bei dieser Regelung immer wieder spezielle
Abweichungen. Wenn Sie in Zukunft vielleicht selbst einmal feststellen möchten,
ob, wie und in welcher Form ein Hartz Anspruch bei ihnen besteht, dann sind wir
davon überzeugt, dass wir die passende Antwort auf diesen Seiten für Sie parat
halten. |  | |  |