BedarfsgemeinschaftWas
ist eine Bedarfsgemeinschaft und worum geht es dabei? Mit
der Formulierung Bedarfsgemeinschaft hat der Gesetzgeber einen völlig neuen
Begriff erschaffen. Eine solche Bedarfsgemeinschaft setzt immer einen
erwerbsfähigen Hilfebedürftigen voraus, zudem dann seine in einem Haushalt
lebenden Angehörigen (Ehepartner/in beziehungsweise Partner/in im eheähnlichen
Verhältnis, Eltern oder Elternteile und dessen Partner/in, unverheiratete
Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres) gezählt werden. Innerhalb
dieser Bedarfsgemeinschaft ist das Einkommen und eventuelle Vermögen
füreinander einzusetzen. Auf der anderen Seite besteht jedoch auch die
Möglichkeit für nicht erwerbsfähige Angehörige des Hilfebedürftigen
sogenanntes Sozialgeld zu beziehen. Das hängt jedoch von der
Hilfebedürftigkeit des Antragstellers ab, über die, nach Abgabe eines Antrags
auf Sozialgeld, von Fall zu Fall entschieden wird. Theoretisch
und praktisch kann man aber auch innerhalb eines Wohnraums getrennt leben. In
diesem Fall muss man sich so eingerichtet haben, dass zwei Haushalte separat
nebeneinander geführt werden und keine gemeinsamen Aktivitäten bestehen. Lesen
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Bedarfsgemeinschaft - Die Einstandsgemeinschaft - Die
Haushaltsgemeinschaft |