Hartz 4 / Hartz IV

  

Bedarfsgemeinschaft

Was ist eine Bedarfsgemeinschaft und worum geht es dabei?

Mit der Formulierung Bedarfsgemeinschaft hat der Gesetzgeber einen völlig neuen Begriff erschaffen. Eine solche Bedarfsgemeinschaft setzt immer einen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen voraus, zudem dann seine in einem Haushalt lebenden Angehörigen (Ehepartner/in beziehungsweise Partner/in im eheähnlichen Verhältnis, Eltern oder Elternteile und dessen Partner/in, unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres) gezählt werden.

Innerhalb dieser Bedarfsgemeinschaft ist das Einkommen und eventuelle Vermögen füreinander einzusetzen. Auf der anderen Seite besteht jedoch auch die Möglichkeit für nicht erwerbsfähige Angehörige des Hilfebedürftigen sogenanntes Sozialgeld zu beziehen. Das hängt jedoch von der Hilfebedürftigkeit des Antragstellers ab, über die, nach Abgabe eines Antrags auf Sozialgeld, von Fall zu Fall entschieden wird.

Theoretisch und praktisch kann man aber auch innerhalb eines Wohnraums getrennt leben. In diesem Fall muss man sich so eingerichtet haben, dass zwei Haushalte separat nebeneinander geführt werden und keine gemeinsamen Aktivitäten bestehen.

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