Hartz 4 / Hartz IV

  

Leistungen des Mehrbedarfs

Was zählt zu den Leistungen des Mehrbedarfs?

Genauso wie für Einmalleistungen, kann es auch bei bestimmten Fällen des Mehrbedarfs zu Sonderzahlungen, über die eigentliche Regelleistung hinaus, kommen. Diese können im Gegensatz zu Einmalleistungen auch über einen längeren Zeitraum bewilligt werden.

Der Gesetzgeber sieht für den Fall eines berechtigten Mehrbedarfs, der Zahlungen über die übliche Regelleistung hinaus zulässt.

Die Mehrbedarfsregelung umfasst genau definierte Personengruppen, beziehungsweise besondere Lebensumstände. Dabei liegt die Höhe der verschiedenen Mehrbedarfe, je nach Einzelfall, zwischen 17 und 60 Prozent der Regelleistung. Es gilt außerdem, dass durch die Mehrbedarfsregelung Tatbestände erfasst sind, die im Normalfall durch die Regelleistung abgegolten sein sollten als auch so genannte Bedarfstatbestände die in der Regelleistung eben nicht enthalten sind.

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  • Die ALG II Checkliste

  • So entdecken Sie fehlerhafte Bescheide

  • ALG II: Um was geht es dabei wirklich?

  • Hartz IV kann jeden treffen

  • Arbeitslosenhilfe + Sozialhilfe = ALG II

  • Arbeitslosengeld II – wer hat Anspruch?

  • Die Bedarfsgemeinschaft

  • Die Einstandsgemeinschaft

  • Die Haushaltsgemeinschaft

  • Der gesetzliche Freibetrag

  • Zusätzliche Leistungen zum Arbeitslosengeld II

  • Die Einmalleistungen

  • Erstausstattungen in der Übersicht

  • Sonderdarlehen

  • Leistungen des Mehrbedarfs

  • Das Einstiegsgeld

  • Der Widerspruch gegen einen ALG II Bescheid

  • Muster eines Widerspruchs


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