Leistungen
des MehrbedarfsWas zählt zu den Leistungen des
Mehrbedarfs? Genauso wie für Einmalleistungen,
kann es auch bei bestimmten Fällen des Mehrbedarfs zu Sonderzahlungen, über
die eigentliche Regelleistung hinaus, kommen. Diese können im Gegensatz zu
Einmalleistungen auch über einen längeren Zeitraum bewilligt werden. Der
Gesetzgeber sieht für den Fall eines berechtigten Mehrbedarfs, der Zahlungen
über die übliche Regelleistung hinaus zulässt. Die
Mehrbedarfsregelung umfasst genau definierte Personengruppen, beziehungsweise
besondere Lebensumstände. Dabei liegt die Höhe der verschiedenen Mehrbedarfe,
je nach Einzelfall, zwischen 17 und 60 Prozent der Regelleistung. Es gilt
außerdem, dass durch die Mehrbedarfsregelung Tatbestände erfasst sind, die im
Normalfall durch die Regelleistung abgegolten sein sollten als auch so genannte
Bedarfstatbestände die in der Regelleistung eben nicht enthalten sind. Wer
Anspruch auf diese Leistungen hat, könne Sie in unserem kostenlosen E-Book
nachlesen. Sie finden darin alles wissenswertes rund um Hartz IV und ALG
II |