EinmalleistungenWelche
Einmalleistungen haben noch Bestand? Im Prinzip
gilt, dass sämtliche Ausgaben (Ausnahme Wohnung + Heizung) durch die 359,- Euro
Regelleistung erbracht werden müssen. Einmalleistungen sollte es daher
eigentlich nicht mehr geben, doch der Gesetzgeber hat die Paragraphen an dieser
Stelle etwas gelockert und einige Ausnahmen zugelassen. Unter
anderem gilt eine gesonderte Erstattung für.... Lesen
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